Genehmigungen

 Um eventuellen Fragen zuvorzukommen, führen wir im folgenden die uns amtlich erteilten Dreh- und Fluggenehmigungen auf:

 

   Die allgemeine Aufstiegsgenehmigung 

wurde uns am 20.03.2018  vom Regierungspräsidium Stuttgart unter dem  Aktenzeichen 46.2 -3848.7-6 erteilt.  

 

Versicherung/Haftpflicht

bei R+V Allgemeine Versicherung AG unter Nr. 025925947/Deckung 3.000.000,00 EUR (pauschal je Versicherungsfall)

 

 die allg. Aufstiegsgenehmigung umfasst den Betrieb von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von maximal 25 kg eingeschlossen auf Flugplätzen, oder in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Ebenso der Flug über Wohngrundstücken und Menschenansammlungen.

Erläuterung:

 Laut Gesetz dürfen in Deutschland unbemannte Fluggeräte, auch mit “Drohnenführerschein“  nur bis 5 Kg betrieben werden.

Das Regierungspräsidium erteilte mir aber durch meine Pilotenausbildung (Gleitsegel) eine Genehmigung zu dem Betrieb von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse bis zu 25 kg  

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Aktuell:

04.06.2018: von dem Ordnungsamt Hilzingen (Aktenzeichen 14) erhielten wir die Erlaubnis im und über dem Schlosspark zu fliegen und Videos  aufzunehmen

 


 

 

 

wir melden jeden unserer Flüge  bei  der Deutschen Flugsicherung an und werden von dieser überwacht und protokolliert.